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Übertrittsverfahren Primar - Integrierte Sekundarschule (ISS) oder Langzeitgymnasium

In der 5. Klasse beginnt das Übertrittsverfahren an die Sekundarstufe l. Es dient hauptsächlich dazu, die schulischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten des einzelnen Kindes gezielt wahrzunehmen und einzuschätzen. Die im Verlaufe des Übertrittsverfahrens gewonnenen Einsichten sollen den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen und den Kindern helfen, das am besten geeignete Schulangebot der Sekundarstufe I zu finden.

Nach der Primarschule erfolgt je nach Eignung der Kinder der Übertritt in eine der folgenden öffentlichen Schulangebote:

- Integrierte Sekundarschule (ISS)
- Langzeitgymnasium.

Am Ende des Übertrittsverfahrens entscheiden Erziehungsberechtigte, Kind und Lehrperson, welches Angebot der Sekundarstufe I das Kind besuchen soll. Sie stützen sich dabei auf die Erkenntnisse, die sie im Verlaufe des Übertrittsverfahrens gewonnen haben. Sie wählen das Angebot, das das Kind weder unter- noch überfordert sowie seinen Begabungen und Inte-ressen entspricht. Der Entscheid ist für die weitere Förderung wichtig. Er bestimmt aber die künftige Laufbahn keineswegs endgültig. Die Kinder machen in diesem Alter oft unerwartet grosse Entwicklungsschritte. Dem trägt die Sekundarstufe I mit ihrer Durchlässigkeit Rechnung.

Übertrittsverfahren Primar - Integrierte Sekundarschule (ISS) oder Langzeitgymnasium - Kanton Luzern

Flyer Informationen für Eltern für Schulen mit Integrierter Sekundarschule (ISS) (lu.ch)

Corona: Videos für Eltern von Lernenden der 6. Klasse

 

 

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